Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland gestärkt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gefördert werden. Das Gesetz soll am 1. 1. 2024 in Kraft treten. Im Folgenden werden ausgewählte Maßnahmen bzw Anregungen im Bereich des Steuerrechts dargestellt.