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Kollektivunfallversicherung: Klagerecht des versicherten Dienstnehmers?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/596RdW 2023, 804 Heft 11 v. 15.11.2023

VersVG: § 12

ZPO: § 182a

Ein eigenes Klagerecht des Versicherten besteht nach der Rsp ua, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherten den Anspruch stillschweigend zur selbstständigen Geltendmachung überlassen hat. Ob die Feststellungen die Beurteilung zulassen, dass die selbstständige Geltendmachung des Anspruchs dem Versicherten stillschweigend überlassen wurde, ist eine Frage des Einzelfalls.

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