UGB: § 142
Fällt bei einer britischen Limited mit einem Alleingesellschafter und mit Hauptverwaltungssitz in Österreich während eines anhängigen Prozess Brexit-bedingt die europarechtliche Anerkennungsgrundlage weg, ist die Parteienbezeichnung auf den Alleingesellschafter zu berichtigen, wenn der Kl die Klage gegen die Limited nicht (unter Anspruchsverzicht) zurückgezogen hat.