AuslBG: §§ 12a, 20e Abs 1 Z 2
Verfügt ein Ausländer bereits über eine Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf, kann ihm eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" und damit ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt werden, wenn er innerhalb der letzten 24 Monate 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt war (§ 20e Abs 1 Z 2 AuslBG). War der AN nach der Erteilung der "Rot-Weiß-Rot - Karte" für die Tätigkeit als Schweißer durchgehend als solcher bei seiner AG tätig und hat er auch durchgehend das der Beschäftigung in diesem Mangelberuf entsprechende Entgelt erhalten, steht es der Ausstellung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" nicht entgegen, wenn er überdies - infolge geringerer Auslastung in seiner Beschäftigung als Schweißer - von seiner AG für einige Monate auch als Lkw-Fahrer eingesetzt wurde.