Der Anspruch auf eine Entlastungswoche als Schutzmaßnahme für das Pflegepersonal wurde mit BGBl I 2022/214 eingeführt und mit BGBl I 2023/86 bereits novelliert. Obwohl in den Gesetzesmaterialien betont wird, dass es sich dabei um keinen Urlaubsanspruch handelt, bestehen zahlreiche Parallelen zwischen beiden Instrumenten. Es stellt sich daher vielfach die Frage der analogen Anwendbarkeit urlaubsrechtlicher Bestimmungen auch auf die Entlastungswoche.