VerG 2002: § 7
Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des Vorsitzenden der Generalversammlung des Verbands, Wahlvorschläge nach den Satzungsbestimmungen zu bewerten und für gültig oder ungültig zu erklären. Dabei handelt es sich um den Beschluss eines Vereinsorgans nach § 7 VerG 2002.