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Offenlegungspflicht: Mehrfache Zwangsstrafen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/72RdW 2022, 93 Heft 2 v. 18.2.2022

GRC: Art 50

UGB: §§ 277 ff, § 283

Auch die neuere Judikatur des EuGH bietet keinen Anlass, von der gefestigten Rsp des OGH abzugehen, wonach gegen § 283 UGB (idF Budgetbegleitgesetz 2011) keine unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen und die Offenlegungspflicht auch nach Inkrafttreten der GRC keinen Verstoß gegen Unions-(Grund-)Recht(e) bildet. Diese Rsp wurde nicht zuletzt durch die EuGH-E in der Rs Texdata Software untermauert.

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