Ein Stromverteilernetzbetreiber, der die Spannungsebene des Stroms ändert, um ihn an den Endkunden verteilen zu können, ist am Prozess der Herstellung des Produkts (hier: Strom) beteiligt. Er ist daher "Hersteller" iSd Art 3 Abs 1 ProdukthaftungsRL und haftet für den Schaden durch eine Überspannung. EuGH 24. 11. 2022, C-691/21 , Cafpi und Aviva assurances; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.