vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ProdukthaftungsRL - Schaden durch Überspannung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/659RdW 2022, 820 Heft 12 v. 15.12.2022

Ein Stromverteilernetzbetreiber, der die Spannungsebene des Stroms ändert, um ihn an den Endkunden verteilen zu können, ist am Prozess der Herstellung des Produkts (hier: Strom) beteiligt. Er ist daher "Hersteller" iSd Art 3 Abs 1 ProdukthaftungsRL und haftet für den Schaden durch eine Überspannung. EuGH 24. 11. 2022, C-691/21 , Cafpi und Aviva assurances; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte