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Keine Ermahnung bei verspäteter Vorlage von Lohnunterlagen

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/577RdW 2022, 708 Heft 10 v. 17.10.2022

VStG: § 45 Abs 1

LSD-BG: § 22 Abs 1a, § 28 Z 1

Hält ein AG die erforderlichen Lohnunterlagen bei einer Kontrolle nicht bereit und legt er einzelne Unterlagen auch nicht innerhalb der gesetzten Frist, sondern erst im Beschwerdeverfahren der Behörde vor, liegt kein geringfügiges Verschulden vor, da das öffentliche Interesse an der Kontrolle der Einhaltung des Mindestentgelts nicht bloß unbedeutend verletzt wurde. In diesem Fall kommt eine bloße Ermahnung der verantwortlichen Personen nicht in Betracht.

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