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Zeitausgleich: Rücktritt aus wichtigem Grund

ArbeitsrechtDr. Christoph RadlingmayrRdW 2022/576RdW 2022, 704 Heft 10 v. 17.10.2022

Aus Anlass einer Quarantäne während eines Zeitraums, für den Zeitausgleich (ZA) für Überstunden vereinbart wurde, stellt sich (neuerlich) die Frage nach dem Rücktritt von der Vereinbarung aus wichtigem Grund.

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