Eine Holding, die gemeinnützige Krankenanstalten hält und ihnen gegenüber Managementleistungen erbringt, wollte eine Teilwertabschreibung auf diese Beteiligungen vornehmen. Strittig wurde die Betriebsvermögenseigenschaft der Beteiligungen an gemeinnützigen Gesellschaften sowie die Bewertung dieser Beteiligungen. - VwGH 10. 6. 2021, Ro 2019/15/0007.