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COVID-19: Jahresabschluss trotz Pandemie (I)

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/487RdW 2021, 622 Heft 9 v. 15.9.2021

UGB: §§ 277, 283

COVID-19-GesG: §§ 1, 3a

Die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch wurde vom Gesetzgeber aus Anlass der COVID-19-Pandemie auf spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag ausgedehnt (§ 3a Abs 2 COVID-19-GesG) - somit auf das nach Art 30 der RL 2013/34/EU (BilanzRL) erlaubte Höchstausmaß.

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