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VwGH zum nicht im Inland ansässigen Kleinunternehmer

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/413RdW 2021, 521 Heft 7 v. 23.7.2021

Bis zum 31. 12. 2024 wird die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nur in Anspruch nehmen können, wer die Leitung seines gesamten Unternehmens im Inland hat. - VwGH 7. 5. 2021, Ra 2020/15/0115.

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