Bei dem Steuersatz nach § 27a Abs 1 EStG unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen hebt der Regelbesteuerungsantrag nach § 27a Abs 5 EStG das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG nicht auf. - VwGH 26. 5. 2021, Ra 2021/13/0036.
Bei dem Steuersatz nach § 27a Abs 1 EStG unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen hebt der Regelbesteuerungsantrag nach § 27a Abs 5 EStG das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG nicht auf. - VwGH 26. 5. 2021, Ra 2021/13/0036.