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VwGH: Nur ImmoESt in korrekter Höhe hat Abgeltungswirkung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/409RdW 2021, 506 Heft 7 v. 23.7.2021

Ermittelt der Parteienvertreter aufgrund eines Rechtsirrtums bzw einer abweichenden (unrichtigen) Rechtsmeinung die ImmoESt zu niedrig, tritt keine Abgeltungswirkung ein. Die Korrektur erfolgt im Einkommen- bzw Körperschaftsteuerbescheid. - VwGH 26. 5. 2021, Ra 2019/15/0046.

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