Die Treuhandabwicklung1 bei Bauträgerverträgen umfasst zumeist eine mehrseitige Treuhandschaft; so wird idR sowohl der Bauträger als auch der Erwerber über ein Bankinstitut finanzieren und spielt außerhalb von Anlegerwohnungen auch die Wohnbauförderung immer wieder eine Rolle. Damit hat der Treuhänder Pflichten gegenüber mehreren Personen. Den sich in diesem Zusammenhang auftuenden Fragen bei Insolvenz des Bauträgers mit endgültigem Unterbleiben der Erfüllung wird im folgenden Beitrag nachgegangen.