Die Frage, wer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Notare ua von ihrem Berufsgeheimnis wirksam entbinden kann, ist für die gerichtliche Praxis von großer Bedeutung. Der BGH1 hat im Fall Wirecard eine Grundsatzentscheidung zur Frage der Entbindung von Berufsgeheimnisträgern - in concreto des Wirtschaftsprüfers von Wirecard - im Fall der Insolvenz des Unternehmens getroffen. Die Entscheidung betrifft alle im Wirtschaftsverkehr tätigen Berufsgeheimnisträger2 und hat bei vergleichbarer Rechtslage auch "Fernwirkung" für den österreichischen Rechtsbereich.