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VwGH: Betriebsanlage - Änderungsgenehmigung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/364RdW 2021, 464 Heft 7 v. 23.7.2021

Nach stRsp des VwGH ist Gegenstand eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 81 GewO 1994 nur die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, nicht jedoch die geänderte Betriebsanlage insgesamt. Die Rechtskraft der Genehmigung gem § 81 GewO 1994 kann daher immer nur jene Änderungen umfassen, die Gegenstand des jeweiligen Änderungsgenehmigungsverfahrens gewesen sind.

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