Im Fall eines öffentlichen Angebots zur Zeichnung von Aktien, das sich an Kleinanleger und qualifizierte Anleger richtet, kann die Haftungsklage wegen Angaben im Prospekt sowohl von Kleinanlegern als auch von qualifizierten Anlegern erhoben werden, selbst wenn sich der Prospekt nur an Kleinanleger und nicht an qualifizierte Anleger richtet.