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Der Kommissionsvorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte - ein erster Überblick

WirtschaftsrechtMag. Beat König/Lorenz Marek, LL.M.RdW 2021/267RdW 2021, 336 Heft 5 v. 27.5.2021

Am 24. September 2020 stellte die Europäische Kommission mit dem Digital Finance Package ihre Strategien und Legislativvorschläge zur Digitalisierung der Finanzmärkte vor. Ein Kernstück davon ist der Vorschlag einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA). Dieser Kommissionsvorschlag könnte eine Zeitenwende in der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowerten einleiten, indem er diese in eine an die etablierten Finanzmärkte angelehnte Regulierung überführt. Ziel ist die Schaffung eines innovations- und technologieoffenen, vollharmonisierten Rechtsrahmens bei gleichzeitigem Schutz der Verbraucher, der Marktintegrität und der Finanzstabilität. Dafür sieht der Kommissionsvorschlag umfangreiche Vorschriften für öffentliche Angebote sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten vor. Von der MiCA ausgenommen sollen insb Token sein, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II zu qualifizieren sind und damit den bereits bestehenden finanzmarktrechtlichen Vorschriften unterliegen. Für Kryptowerte, die nicht unter bestehende Vorschriften fallen, soll mit der MiCA ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden.

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