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Die persönliche Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern eines Krypto-Unternehmens

WirtschaftsrechtMag.a Leyla FarahmandniaRdW 2021/266RdW 2021, 332 Heft 5 v. 27.5.2021

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, sogenannte Krypto-Händler, haben im Rahmen des Registrierungsantrags bei der FMA Angaben über Geschäftsleiter und über die Identität der qualifiziert Beteiligten zu tätigen. Bei Zweifeln an der persönlichen Zuverlässigkeit dieser Personen, hat die FMA die Registrierung nicht vorzunehmen. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Thematik der persönlichen Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern geben.

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