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Bewusst mangelhaft eingebrachte Beschwerde nach BAO

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/261RdW 2021, 319 Heft 5 v. 27.5.2021

Entspricht eine Beschwerde nicht den in § 250 BAO angeführten Voraussetzungen (hier: fehlende Begründung), ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen. Dies gilt in Verfahren nach der BAO - anders als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht oder im Zivilverfahrensrecht - auch für bewusst "leer" eingebrachte Beschwerden. VwGH 18. 1. 2021, Ra 2020/13/0065.

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