Nach Ansicht des Generalanwalts ist ein körperliches Exemplar einer Tageszeitung mit einem fachlich unrichtigen Gesundheitstipp, dessen Befolgung einen Schaden an der Gesundheit verursacht, nicht als "fehlerhaftes Produkt" iSd RL 85/374/EWG (ProdukthaftungsRL) anzusehen. Schlussanträge des Generalanwalts 15. 4. 2021, C-65/20 , KRONE - Verlag. (Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 21. 1. 2020, 1 Ob 163/19f, RdW 2020/153.)