Beweisverwertungsverbote werden in Österreich weitgehend abgelehnt. Ausgehend davon können auch rechtswidrig erlangte Beweismittel im Zivilprozess grundsätzlich verwertet werden. Dabei ist noch nicht abschließend geklärt, ob diese Auffassung dem Einfluss der DSGVO standhalten kann oder ob sich aus der Verordnung (allenfalls mittelbar) ein Beweisverwertungsverbot ergibt.