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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2021/189RdW 2021, 228 Heft 3 v. 19.3.2021

Am 9. 2. 2021 haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD dem Bundestag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) vorgelegt (BT-Dr 19/26544). Ziel ist es, Wirtschaft und Familien aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bewältigung der damit verbundenen Folgen zu unterstützen. Am 22. 2. 2021 fand die Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages statt. Die Mehrheit der Sachverständigen hat den Gesetzentwurf positiv gewertet; der Finanzausschuss hat ihn mehrheitlich beschlossen. Die zweite und dritte Lesung fand am 26. 2. 2021 im Bundestag statt; der Bundesrat hat das Gesetz am 26. 2. 2021 angenommen. Zum Inkrafttreten des Gesetzes fehlen nur noch die Zustimmung des Bundesrats, die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt, was kaum problematisch sein dürfte. Im Folgenden werden die Grundzüge der Maßnahmen vorgestellt.

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