Der VwGH wiederholt seine in stRsp entwickelten Kriterien für die Abgrenzung von entgeltlicher Übertragung einerseits und unentgeltlicher Übertragung andererseits in einem Fall betreffend die Rücklage nach § 12 EStG. - VwGH 18. 2. 2021, Ra 2019/15/0052.