Die Kapitalgesellschaft kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt gegenüber erklären, eine verdeckte Vorteilszuwendung als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zu werten. - VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027.
Die Kapitalgesellschaft kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt gegenüber erklären, eine verdeckte Vorteilszuwendung als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zu werten. - VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027.