Die Regelungen des AuslBG zur Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber sind nach aktueller Rechtsprechung des VwGH mit dem Unionsrecht vereinbar. Offen sind aber (nach wie vor) die (nicht nur, aber auch für die Beschäftigung von Asylwerbern maßgeblichen) Fragen, welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang Erlässen zukommt und welche Konsequenzen es hat, wenn der Regionalbeirat die in Aussicht genommene Beschäftigung nicht einhellig befürwortet, ohne dies zu begründen.