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Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit Phase 4

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/132RdW 2021, 163 Heft 3 v. 19.3.2021

Der Nationalrat hat die Verlängerung der Kurzarbeit um weitere drei Monate bis 30. 6. 2021 beschlossen. Für diese Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:

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