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Satzung des General-KollV zu COVID-19-Tests und Maskenpflicht

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/131RdW 2021, 163 Heft 3 v. 19.3.2021

Im Jänner haben die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung einen General-KollV zum Thema Corona-Tests und Maskenpflicht am Arbeitsplatz abgeschlossen, der Regelungen bei Dienstverhinderungen wegen Corona-Tests und einen Anspruch auf Maskenpause nach 3-stündigem verpflichtenden Maskentragen enthält. Mit BGBl II 2021/91 wurde dieser General-KV nun zur Satzung erklärt, wodurch der General-KollV nunmehr auch für jene kollektivvertragsfreien Branchen gilt, die nicht wirtschaftskammerzugehörig sind.

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