Werbungskosten, die mit der Personalvertretertätigkeit und zugleich mit einer entlohnten Gewerkschaftstätigkeit im Zusammenhang stehen, sind uneingeschränkt als Werbungskosten absetzbar. - VwGH 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0077.
Werbungskosten, die mit der Personalvertretertätigkeit und zugleich mit einer entlohnten Gewerkschaftstätigkeit im Zusammenhang stehen, sind uneingeschränkt als Werbungskosten absetzbar. - VwGH 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0077.