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Die neue Zinsschranke des § 12a KStG (Teil 2)

SteuerrechtDr. Michael Schilcher/Dr. Elisabeth TitzRdW 2021/118RdW 2021, 136 Heft 2 v. 19.2.2021

Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)11BGBl I 2021/3. enthält eine für die Unternehmensbesteuerung wesentliche Neuerung: In § 12a KStG wurde in Umsetzung der ATAD22Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken vom 12. Juli 2016, ABl L 193 vom 19. 7. 2016, 1. mit der "Zinsschranke" eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für Unternehmen in Abhängigkeit von deren steuerlichem Ergebnis (EBITDA) eingeführt. Während Teil 133Vgl Schilcher/Titz, Die neue Zinsschranke des § 12a KStG (Teil 1), RdW 2021, 47 ff (47 ff). sich mit der Grundregel der Zinsschranke und deren persönlichem sowie sachlichem Anwendungsbereich beschäftigt, behandelt Teil 2 nunmehr die Besonderheiten für Unternehmensgruppen bei Anwendung der Zinsschranke sowie die für Konzerngesellschaften wichtige Ausnahme des Eigenkapitalquotenvergleichs ("Equity-Escape").

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