Durch diesen Erlass erfolgen in den KStR 2013 neben der laufenden Wartung die Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, insbesondere durch das COVID-19-StMG, BGBl I 2021/3, sowie sonstige allgemeine Wartungen, Klarstellungen, formale Anpassungen und Fehlerkorrekturen - siehe dazu auch den Beitrag von Schilcher/Titz, RdW 2021/690, 879, in dieser Ausgabe. Erlass des BMF vom BMF 5. 11. 2021, 2021-0.768.485, BMF-AV Nr 156/2021.