Mit der rückwirkend am 17. 7. 2021 in Kraft getretenen ReO wurden die unionsrechtlichen Vorgaben der RIRL1 über einen präventiven Restrukturierungsrahmen in Österreich umgesetzt. Unternehmern in einer finanziellen Krise steht nun mit dem vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren erstmals ein Rechtsrahmen zur Verfügung, um eine Insolvenz abzuwenden und die eigene Bestandfähigkeit zu sichern.