Der dt BGH hat entschieden, dass ärztliche Aufklärungsformulare gem § 307 Abs 3 Satz 1 dBGB nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. BGH 2. 9. 2021, III ZR 63/20.
Der dt BGH hat entschieden, dass ärztliche Aufklärungsformulare gem § 307 Abs 3 Satz 1 dBGB nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. BGH 2. 9. 2021, III ZR 63/20.