Ein Nutzer kann seinen Zahlungsdienstleister nicht haftbar machen - und zwar auch nicht nach allgemeinem Recht -, wenn er ihm einen nicht autorisierten Vorgang nicht innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung gemeldet hat. Eine konkurrierende Haftungsregelung, die dem Zahlungsdienstnutzer erlauben würde, über die Frist von 13 Monaten hinaus und ohne Anzeige des betreffenden nicht autorisierten Vorgangs den Zahlungsdienstleister wegen dieses Vorgangs in Haftung zu nehmen, wäre mit der ZaDi-RL I unvereinbar.