Bei der Forschungsprämie beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist (auch für die Rückforderung der Prämie) mit Ablauf des Jahres, in welchem die Prämie beim Finanzamt geltend gemacht wird. - VwGH 25. 6. 2020, Ro 2020/15/0009.
Bei der Forschungsprämie beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist (auch für die Rückforderung der Prämie) mit Ablauf des Jahres, in welchem die Prämie beim Finanzamt geltend gemacht wird. - VwGH 25. 6. 2020, Ro 2020/15/0009.