Kauft eine österreichische GmbH einen grenzüberschreitend aufgestellten Konzern, indem sie einerseits die in Österreich ansässigen Gesellschaften ankauft und andererseits (möglicherweise auch zeitgleich) deren ausländische Muttergesellschaft, steht dies weder einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (alt) noch der Absetzbarkeit der Fremdfinanzierungszinsen für den Beteiligungskauf entgegen. - VwGH 6. 7. 2020, Ro 2019/13/0018.