AEUV: Art 101
7. ZPEMRK: Art 4
Der OGH ersucht den EuGH um Klarstellung zur Frage der Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" für die hier vorliegende Konstellation, dass zwei nationale Wettbewerbsbehörden wegen des selben Verhaltens gegen die selben Personen tätig werden.