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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2021

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2020/472RdW 2020, 658 Heft 9 v. 18.9.2020

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2021 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 213 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 274 €

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