Wenn der als Vertragserrichter tätige Rechtsanwalt nach den möglichen Folgen einer Vertragskonstruktion gefragt wird, die er wegen Gläubigerbenachteiligung als insolvenzrechtlich bedenklich einstuft, muss er den Mandanten auch auf die damit verbundene Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung (hier: wegen betrügerischer Krida) hinweisen.