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OGH: Aufklärungspflicht des Vertragserrichters über strafrechtliche Folgen

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2020/466RdW 2020, 657 Heft 9 v. 18.9.2020

Wenn der als Vertragserrichter tätige Rechtsanwalt nach den möglichen Folgen einer Vertragskonstruktion gefragt wird, die er wegen Gläubigerbenachteiligung als insolvenzrechtlich bedenklich einstuft, muss er den Mandanten auch auf die damit verbundene Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung (hier: wegen betrügerischer Krida) hinweisen.

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