Bei der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften wird immer wieder wenig sorgfältig vorgegangen - auf Verwaltungsseite wie auf Beraterseite:
Ein Ehepaar betrieb gemeinschaftlich, also in Form einer Mitunternehmerschaft, eine Landwirtschaft. Die Frau und der Mann, je zur ideellen Hälfte Eigentümer der landwirtschaftlichen Grundstücke, verkauften eine landwirtschaftliche Fläche (zum Teil bewaldet).