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VwGH: Besteuerung der Bezüge aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer beim Erben

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2020/458RdW 2020, 641 Heft 8 v. 24.8.2020

Die vom Wohlfahrtfonds ausbezahlten Beträge an Hinterbliebenenunterstützung, Bestattungsbeihilfe und Ablebensversicherung sind beim Erben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu besteuern. - VwGH 9. 6. 2020, Ra 2019/13/0113.

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