Die vom Wohlfahrtfonds ausbezahlten Beträge an Hinterbliebenenunterstützung, Bestattungsbeihilfe und Ablebensversicherung sind beim Erben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu besteuern. - VwGH 9. 6. 2020, Ra 2019/13/0113.
Die vom Wohlfahrtfonds ausbezahlten Beträge an Hinterbliebenenunterstützung, Bestattungsbeihilfe und Ablebensversicherung sind beim Erben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu besteuern. - VwGH 9. 6. 2020, Ra 2019/13/0113.