Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils wird bereits im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO im Rahmen der Inanspruchnahme des Freibetrages nach § 24 Abs 4 EStG darüber entschieden, ob die Veräußerungsbegünstigungen nach § 37 EStG (Abs 2 bzw Abs 5) in Anspruch genommen werden. - VwGH 25. 6. 2020, Ra 2019/15/0016.