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Kinderbetreuungsgeld: Unterbrechung der Tätigkeit als Zahnärztin acht Wochen vor der Geburt

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/452RdW 2020, 625 Heft 8 v. 24.8.2020

KBGG: § 24 Abs 2

ZÄG: § 44

Unterbricht eine selbstständig und freiberuflich tätige Zahnärztin ihre Tätigkeit acht Wochen vor der Geburt ihres Kindes und nimmt die Tätigkeit erst rund ein Jahr nach der Geburt wieder auf, steht diese Berufsunterbrechung nach § 44 ZÄG einem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.

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