Der vorliegende Beitrag geht am Beispiel von COVID-19 der Frage nach, ob das Auftreten einer Pandemie zu einer (rechtserheblichen) Gefahrerhöhung in der Versicherung führen kann. Dies hätte zur Folge, dass der Versicherer für bereits eingetretene Versicherungsfälle leistungsfrei sein und bestehende Versicherungsverträge für die Zukunft kündigen könnte. Dabei wird im Besonderen das Zusammenspiel zwischen der in den AVB umschriebenen Gefahr und dem Regime der Gefahrerhöhung untersucht.