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Corona-Kurzarbeit: Eckpunkte der Phase 3

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/417RdW 2020, 579 Heft 8 v. 24.8.2020

Die im März vereinbarte Corona-Kurzarbeit hat geholfen, viele Arbeitsplätze zu sichern. Die Sozialpartner haben sich nun gemeinsam mit der Bundesregierung auf ein Nachfolgemodell geeinigt. Die Corona-Kurzarbeit III kann ab 1. 10. 2020 zunächst für weitere 6 Monate beantragt werden und wird folgende Eckpunkte umfassen:

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