Die im März vereinbarte Corona-Kurzarbeit hat geholfen, viele Arbeitsplätze zu sichern. Die Sozialpartner haben sich nun gemeinsam mit der Bundesregierung auf ein Nachfolgemodell geeinigt. Die Corona-Kurzarbeit III kann ab 1. 10. 2020 zunächst für weitere 6 Monate beantragt werden und wird folgende Eckpunkte umfassen: