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Wiederkaufsrecht einer Gesellschaft bleibt nach Verschmelzung aufrecht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/377RdW 2020, 527 Heft 7 v. 17.7.2020

ABGB: §§ 1068, 1070

AktG: §§ 219 ff

GmbHG: § 96

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