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Freier Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsbürger ab Juli

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/359RdW 2020, 497 Heft 7 v. 17.7.2020

Am 1. 7. 2013 ist Kroatien als 28. Mitglied der Europäischen Union beigetreten. Mit Ende Juni 2020 liefen nun die 7-jährigen Übergangsfristen aus, sodass für kroatische Staatsangehörige ab 1. 7. 2020 ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gilt und für die Beschäftigung von kroatischen Staatsangehörigen in Österreich keine Bewilligung nach dem AuslBG mehr notwendig ist.

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